AGB Suchprinzip

(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

§ 1 Allgemein

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit  Suchprinzip. Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Suchprinzip erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten und andere Dienstleistungen, die das Internet betreffen für dessen Unternehmen. Der Auftraggeber wird im Folgenden AG genannt. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem AG schriftlich/per Email im Wortlaut und unter Hervorhebung der geänderten Klauseln mitgeteilt. Diese gelten als vereinbart, wenn der AG nicht innerhalb von vier Wochen ab Änderung widerspricht.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme des von Suchprinzip gemachten, verbindlichen Angebotes durch den AG zustande. Die Annahme kann per Email oder durch Übersendung des unterzeichneten Angebotes per Fax oder Post erfolgen. Als Annahme des von Suchprinzip gemachten, verbindlichen Angebotes gilt ebenfalls die Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto von Suchprinzip. Suchprinzip ist befugt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner Bestandteile oder aller vertraglicher Pflichten zu beauftragen. Wichtige Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt-lD,…) hat der AG Suchprinzip sofort mitzuteilen. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit Suchprinzip auf Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch Suchprinzip.

Die Angaben des AG über sein bestehendes EDV-System, geplante Hardwareänderungen oder funktionale Aspekte sind von Suchprinzip nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben ist alleinig der AG verantwortlich.

Der AG hat sich mit den geltenden AGB von Suchprinzip einverstanden erklärt, und diese in vollem Umfang akzeptiert.

§ 3 Preise

Gültig ist stets die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. das individuell ausgesprochene Angebot. Maßgebend sind immer die Preise bei Auftragserteilung. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen durch den AG zu entlohnen. Mitarbeiter und/oder Beauftragte von Suchprinzip können keine von den Leistungsbeschreibungen, den Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein besonderes Angebot beschränkt. Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung. Der Betrag wird vom AG an Suchprinzip überwiesen. Sollte der AG mit insgesamt 2 monatlichen Raten in Rückstand sein, werden die anfallenden Kosten für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung seitens Suchprinzip erfolgt immer nach unserer gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Vertrag mit dem AG zum Ende des Monats. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn Suchprinzip die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

Der AG verzichtet darauf, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit Suchprinzip geltend zu machen. Alle Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des AG. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden.

Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der geforderte Betrag bei Suchprinzip gutgeschrieben ist. Sollte der AG seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist Suchprinzip zum sofortigen Rücktritt bzw. zur Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. Ist der AG mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich Suchprinzip das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

§ 3.1 Zahlungsziel / Verzug

Soweit im Angebot nicht anderweitig vereinbart, beträgt das Zahlungsziel für sämtliche Leistungen 14 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug seitens des AG richten sich die Ansprüche von Suchprinzip nach den gesetzlichen Verzugsregelungen. Suchprinzip steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesen höheren Verzugsschaden diesen dem AG gegenüber geltend zu machen.

§ 4 Daten

Suchprinzip ist nicht verpflichtet zu überprüfen oder zu überwachen, ob die Inhalte der Webseiten des AG Rechte Dritter verletzen, oder gemäß den Vorgaben der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind. Die Verantwortung für eine mögliche Abstrafung von Seiten Dritter trägt allein der AG. Der AG ist außerdem für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten, sowie für die von ihm gelieferten Informationen alleine verantwortlich. Diese Informationen beinhalten die Suchbegriffe, Keywords und die zu optimierenden Begriffe. Der AG ist außerdem für den Schutz der Rechte und der Freiheit Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht verantwortlich. Dies gilt auch für die vom AG ausgewählten Suchbegriffe, Keywords und zu optimierende Begriffe, die auf einen Vorschlag von Suchprinzip im Rahmen einer Konkurrenzanalyse zurückgehen. Für diese Inhalte ist ebenfalls alleinig der AG verantwortlich.

§ 5 Datenschutz

Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden dürfen. Außerdem erklärt sich der AG mit Abschluss des Vertrags bereit, dass im Rahmen der Notwendigkeit Daten über seine Person an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss öffentlich werden können. Für alle anderen AG-Daten verpflichtet sich Suchprinzip, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.

§ 6 Kündigung

Der AG kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigung muss Suchprinzip schriftlich mit Unterschrift mitgeteilt werden. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Alle Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, haben für das gesamte Vertragsverhältnis Bestand. Suchprinzip behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dies wird dem AG schriftlich auf dem Postwege mitgeteilt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen (Angebot oder Auftragsbestätigung) getroffen wurden.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 6 Monate, wenn keine Kündigung bis einen Monat vor Ablauffrist erfolgt. Anders lautende Vereinbarung sind nach Absprache möglich. Bei Kündigung durch den AG erlischt die Dienstleistung hinsichtlich der Seitenplatzierung Unverzüglich. Die im Auftrag des AG angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen gehen in das Eigentum der Suchprinzip über.

§ 6.1 Referenznennung

Der AG räumt Suchprinzip das Recht ein, den Firmennamen und Logo im Rahmen von Werbung als Referenz zu nutzen.

§ 7 Urheberrecht

Für die inhaltliche Gestaltung seiner Webseite ist ausschließlich der AG verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch Suchprinzip angefertigte Arbeiten verbleibt bei Suchprinzip. Meldet Suchprinzip im Auftrag des AG eine Domain auf den Namen des AG an, wird Suchprinzip durch den AG das Recht eingeräumt, die Domain im Falle einer Kündigung einer Partei oder im Falle eines Zahlungsverzugs jederzeit auf den eigenen oder den Namen eines Dritten zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

§ 7.1 Benutzung von Inhalten

Suchprinzip darf alle relevanten Inhalte vom AG (Bilder, Text, Videos,…) zum Zwecke der Suchmaschinenoptimierung nutzen. Dies wird bei Beauftragung vom AG genehmigt und ist rechtlich abgesichert. Die Urheberrechte werden dadurch nicht berührt und liegen weiterhin beim AG. Suchprinzip übernimmt hierfür keine Haftung.

§ 8 Erfüllung — Gewährleistung

Suchprinzip vereinbart mit dem AG entsprechend der Auftragserteilung eine Optimierung und Eintragung seiner Internetseiten in den entsprechenden Suchmaschinen gemäß dem Dienstleistungsangebot (Dienstvertrags, §§ 611 ff. BGB) .

Suchprinzip optimiert die mit dem AG definierten Suchbegriffe in den betreffenden Suchmaschinen und Verzeichnissen. Im Falle einer Nichtveröffentlichung, Abstrafung oder Löschung (auch aus Gründen einer Suchmaschinenrichtlinienübertretung) seiner Webseite durch einen oder mehrere Suchdienstanbieter (Suchmaschinen) wird von Suchprinzip gegenüber dem AG nicht entschädigt, da dies einzig und allein im Ermessen der betreffenden Suchmaschinen liegt. Der AG ist davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Position seiner Webseiten in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Ziel des Vertrages ist eine Positionierung auf den vordersten Plätzen bezüglich der definierten Suchbegriffe und den entsprechenden Suchmaschinen.

Suchprinzip übernimmt keinerlei Garantie für das Erreichen der angemeldeten Seite auf einer exponierten Position. Alle Leistungsvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der Schriftform.

Im Falle von Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder Leistungsstörungen im Sinne von Betriebsstörungen, Streiks oder ähnlichem, welche Suchprinzip eine termingerechte Erfüllung erschweren oder unmöglich machen, wird beiden Parteien ein Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf von 20 Werktagen nach Terminende eingeräumt. Ist die Erbringung der Dienstleistung nachweislich aufgrund eines solchen Umstandes unmöglich, werden die Parteien durch den Rücktritt von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung freigestellt.

§ 9 Gewährleistung Verstoß

Anzeigen von Mängeln haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen und sind von dem AG aussagekräftig und ordentlich zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der AG ist verpflichtet, Suchprinzip bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Vor einer Fehlerbeseitigung müssen Programme, Daten und Datenträger vollständig gesichert werden. Suchprinzip haftet nicht für Daten- und Programmverluste. Kann der Mangel nach zwei Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der AG berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zusätzliche Schadenersatzansprüche stehen dem AG nicht zu.

Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von Suchprinzip durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Der AG ist in Kenntnis davon, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. Für einen solchen Fall kann Suchprinzip keine Haftung übernehmen. Der AG versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren lässt oder im Auftrag von Dritten mit deren Einverständnis handelt. Sollten Schäden an Webseiten Dritter entstehen, kann einzig der AG dafür verantwortlich gemacht werden. Für Regresszahlungen und Schäden kann Suchprinzip grundsätzlich nicht verantwortlich gemacht werden.

§ 9.1 Mitwirkungspflichten

Um die vertragsgemäße Erfüllung durch Suchprinzip zu gewährleisten, verpflichtet sich der AG ohne besondere Vergütung dazu, sämtliche technische Voraussetzungen zu schaffen um die ordnungsgemäße Leistungserfüllung durch Suchprinzip zu ermöglichen. Als AG haben Sie auch sicherzustellen, dass Suchprinzip rechtzeitig, d.h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, die vollständig abgefragten Informationen und Inhalte zur Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellt werden. Soweit Ihnen vor oder während der Erbringung der Dienstleistung Entwürfe, Programmtestversionen oder ähnliche Unterlagen vorgelegt werden, hat der AG diese sorgfältig im Hinblick auf die Kompatibilität hinsichtlich Ihrer eigenen Systeme zu überprüfen und auf ggf. bestehende Probleme oder Systemkonflikte hinzuweisen. Sofern der AG den vorgenannten Mitteilungspflichten nicht nachkommen, verlängern sich die vereinbarten Fertigstellungstermine entsprechend.

§ 10 Haftung

Suchprinzip haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Höhe des Schadens beschränkt auf den Wert, mit dessen Entstehung typischerweise oder vorhersehbar gerechnet werden muss. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, ist die Haftung in jedem Fall auf maximal 4000 € begrenzt.

Die hier aufgeführten Regelungen gelten auch für Personen, die Suchprinzip mit der Durchführung des Auftrags beauftragt.

§ 10.1 Exklusivität / Reporting

Die Zusammenarbeit erfolgt im Bereich SEM/SEO exklusiv, d.h. soweit nicht ausdrücklich
anderweitig vereinbart, darf der AG weder eine Agentur mit gleichen Leistungen beauftragen, noch selbst Einbuchungen bei den vertragsgegenständlichen Internetdiensten vornehmen.
Ein Reporting wird in den vorgenannten Bereichen gemäß den Konditionen im Angebot erbracht.

§ 10.2 Freistellung

Suchprinzip prüft verwendete Keywords weder markenrechtlich noch urheberrechtlich. Die rechtliche Verantwortung liegt insoweit beim AG. Sofern Suchprinzip von Dritten aufgrund von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Verletzungen in Anspruch genommen wird, stellt der AG Suchprinzip auf erstes Anfordern von allen rechtlichen Ansprüchen und Kosten frei. Hierunter fallen insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung. Diese Verpflichtung Ihrerseits gilt unabhängig davon, welche Leistungen und/oder Produkte in Auftrag geben werden.

Suchprinzip weist ausdrücklich darauf hin, dass die Optimierung und Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen dazu führen kann, dass Ihre betreffenden Internetseiten in Ausnahmefällen von Suchmaschinen nachteilig bewertet und indiziert werden können. Ansprüche Ihrerseits wegen einer derartigen, von Suchprinzip nicht zu beeinflussenden, Bewertung und Indizierung bei Suchmaschinen sind ausgeschlossen.

Webseitenprogrammierung

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, erhält der AG nach Zahlung der Leistungen an allen Programmierungen, Grafiken, Designs und Logos ein zeitlich und räumlich unbefristetes, einfaches Nutzungsrecht. Der AG stellt Suchprinzip für sämtliche Verluste, Schäden und Kosten einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung, die aus einer Verletzung der gewerblichen und/oder geistigen Schutzrechte hinsichtlich der verwendeten Materialien, die aus Ihrem Verantwortungsbereich stammen, frei, und zwar auch insoweit Aufwendungen getroffen werden müssen, um Angriffe von Dritten gegenüber den übertragenen Rechten abzuwehren.

§ 10.3 Änderungen

Suchprinzip behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen unterrichtet Suchprinzip den AG mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Sollte der AG der Änderung der Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung mit Schreiben an die Geschäftsadresse von Suchprinzip widersprechen, gelten die geänderten Bedingungen als von Ihnen angenommen.

Für den Fall, dass der AG den Änderungen nicht zustimmt, behält sich Suchprinzip das Recht zur Kündigung vor.

§ 11 Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der AG von Suchprinzip gebunden.

Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen. Sie muss dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freising.
Stand 01.01.2017